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Öffentliche Beschaffung


Fairer Handel setzt für uns Transparenz, Dialog und gegenseitigen Respekt voraus.  
Gerade in der globalen Natursteinindustrie sind die öffentlichen Beschaffer, allen voran die Städte und Kommunen, dazu aufgerufen, verantwortungsvoll einzukaufen und auf die Produktionsbedingungen zu achten.

Seit April 2009 können Städte und Kommunen neben ökonomischen Kriterien auch soziale und ökologische Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung mitberücksichtigen (GWB § 97, Abs. 4,5). Dabei sollte jedoch bei Ausschreibungen nicht nur auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit geachtet werden, sondern auch auf die Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie auf die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten. Einige Städte und Kommunen haben bereits ihre Ausschreibungen den neuen Kriterien angepasst und achten auf eine sozial- und umweltverträgliche Beschaffung.

Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht - Hinweise für die kommunale Praxis, hrsg. vom Deutschen Städtetag (pdf).


Konsumenten

Bewusst handeln. Gemeinsam verändern. Die Aktion Gemeinsinn e.V. hat eine sehr anschauliche Broschüre herausgebracht, wie man als Konsument mit jedem Euro ein "Geldverbesserer" werden kann. pdf